Möglicherweise hat sich die Regierung da selbst ein Bein gestellt!?! Warten wir mal ab…Bitte genau durchlesen. Ab heute hat sich die Sachlage absolut geändert. Bitte unbedingt weiter verbreiten. Nicht teilen, sondern kopieren und posten. Zitat Rechtsanwalt Ralf Ludwig, Kulmbach, 18.11.2020, ab Minute 10:01: „Der §28a, Absatz 2 Infektionsschutzgesetz, der neue Paragraph, der hilft uns , weil dieser besagt, dass Maßnahmen nur zulässig sind, wenn es Infektionen gibt. Es gibt aber keine Infektionen in diesem Land. Es gibt nur Test-Positive! Das heißt, ich habe soeben gelesen, dass der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnet hat und damit ist de Jura die Pandemie vorbei. Denn ab Morgen müssen die Gesundheitsämter zwingend nachweisen, dass es nicht nur Test-Positive gibt, sondern, dass Diejenigen, die einen positiven PCR-Test, auch ein sogenanntes anzuchtfähiges Agens haben, d. h. dass das, was da gefunden wurde anzuchtfähig und damit infektiös ist.Ist es das nämlich nicht, gibt es keine Infektion und wenn es keine Infektion gibt, darf es auch keine Maßnahmen geben.
Und das ist ab Morgen erforderlich, weil es jetzt so im Gesetz steht. Und jeder Mitarbeiter im Gesundheitsamt kann sich darauf freuen, er macht sich nämlich strafbar, wenn er das jetzt nicht so ab Morgen praktiziert. De facto werden wir ab Morgen auf dies drängen ähnlich wie es in Portugal geschah.Das portugiesische Berufungsgericht hat die Quarantänemaßnahmen allesamt aufgehoben mit der Begründung: Wir haben nur einen PCR-Test und ein PCR-Test weist keine Infektion nach. Mit genau der gleichen Begründung muss ab Morgen auch jedes Gericht in Deutschland argumentieren und wenn sie das nicht machen, dann ist das der Beweis dafür, dass es völlig kortekt ist mit noch viel mehr Menschen auf die Straße zu gehen, denn dann geht es überhaupt nicht , nicht mal mehr in ihren Köpfen um Gesundheit. Bisher konnten sie ja sagen: „Wir haben es nicht gewusst“. Durch dieses Gesetz kann kein Richter ab Morgen mehr sagen: Ich habe es nicht gewusst“. Ab Morgen kann auch kein Polizist mehr sagen: „Ich habe es nicht gewusst“ Weil jeder von den Polizisten, die hier stehen, kann died einfach im Infektionsschutzgesetz nachlesen. Da gibt man z. B. einfach in Google IFSG ein, das ist das Infektionsschutzgesetz und schaut nach §2 Ziffer 2. Da steht drin was eine Infektion ist. Und dann wird man wissen, dass es keine Infektion in diesem Land gibt.Es gibt keine Infektion!Und wenn es keine Infektion gibt, dann gibt es auch keine Maßnahmen. Das heißt, alle Maßnahmen, die ab Morgen (19.11.2020) getroffen werden, verstoßen gegen das Infektionsschutzgesetz! Das heißt, alle Maßnahmen ab Morgen sind rechtswidrig!“ (Zitat Ende)
2020-11-20